Wissensaustausch
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Förderung von Projekten im Ausland
Hallo,
Quartiermeister möchte ab diesem Jahr auch soziale Projekte in Österreich fördern. Kann mir jemand dabei weiterhelfen, inwieweit hier das Gemeinnützigkeitsrecht greift und was bei einer Spende ins Ausland zu beachten ist? (wir sind eine gUG)
Vielen herzlichen Dank,
Lisa
Hallo in die Runde, wer hat bereits eine gemeinnützige UG (gUG) gegründet und kann mir kurz das wesentliche Vorgehen erklären? Herzliche Grüße, Claudia
Im Netz finde ich vor allem Angebote von Anwält:innen, die nicht besonders transparent sind.
Hallo Claudia,
wir haben Ende des vergangenen Jahres eine gUG gegründet. War eigentlich nicht so kompliziert, mal abgesehen von der längeren Zeit die es wegen Corona gedauert hat. Man kann da eigentlich auch ziemlich viel selbst vorbereiten und wenn man dann eine:n gute:n Notar:in hat (diese sind ja in der Regel auch Anwälte), dann geben sie dir die Grundstruktur für die Satzung/Gesellschaftervertrag. Natürlich sind die meistens nicht so firm was das gemeinnützigkeitsrecht angeht. Ich hatte vorher schon eine gGmbH gegründet und wusste daher auf was es ankommt.
Vorgehen aus meiner Sicht (ich bin kein Experte oder Anwalt, sondern berichte nur aus meinen Erfahrungen):
- Mache dich über das Gemeinnützigkeitsrecht in deinem Bundesland/deiner Stadt schlau. Hier gibt es bestimmte Paragraphen und Formulierungen, die in der Satzung/im Gesellschaftervertrag vorhanden sein müssen.
- Suche mal im Internet nach Satzungen/Gesellschafterverträgen von gUGs oder gGmbHs
- Überlege dir Welchen Gegenstand dein Unternehmen erfüllen soll, welche gemeinnützigen Zweck(e) du nach §52 Abgabenordnung erfüllen möchtest und wie du Gegenstand und Zweck verfolgen möchtest.
- Vereinbare einen Termin mit einem Notar/einer Notarin (geht auch telefonisch oder online) und lass die einen Satzungsentwurf erstellen.
- Mit diesem Entwurf kannst du dann zum Finanzamt gehen und ihn prüfen lassen.
- Nach dieser Vorprüfung kannst du dann die Gründung in die Wege leiten, sprich die notarielle Beurkundung. Der Notar/die Notarin wird dann die Anmeldung beim Registergericht in die Wege leiten.
- Sobald die Eintragung erfolgt ist, brauchst du noch die finale Bestätigung des Finanzamtes für die Gemeinnützigkeit.
- Die Gesamtkosten sind so 600-800€
Soviel mal von mir. Melde dich, wenn du Fragen hast.
Liebe Grüße, Björn
Hallo Björn, ich habe die gleich Frage und fand Deine Antwort super!
Vielen Dank!
Hallo liebe Claudia :)
Schau mal bei der Wings Experience :)
Die unterstützen viele Organisationen zum Thema Gründung, egal ob Verein oder gUG oder gGmbH :)
Hallo Marc, vielen Dank. Mit denen war ich schon in Kontakt :-)
Vielleicht hilft euch der Link (enthält auch eine Mustersatzung).
https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/ggmbh-gruenden-in-sieben-schritten-zur-gemeinnuetzigen-gmbh-inkl-muster-satzung/
Was hilft ist auch folgende Fragen zu klären: Wo sehen wir uns in 5 Jahren? Wie werden Gelder erwirtschaftet und wie erfüllen wir direkt (nicht indirekt) einen oder mehrere der gemeinnützigen Zwecke. ("Förderung von...").
Sich die Satzungen von anderen durchzulesen und deren Geschäftsmodell anzuschauen, hilft auch sehr (--> Suchmaschine gGmbh Name + Satzung).
Dann fängt man an, anhand der Mustersatzung die eigenen Inhalte einzupflegen. Die Version am besten nochmal dem/der Steuerberater:in schicken. Und danach zur Vorprüfung an das Finanzamt der Stadt, in der auch die Gesellschaft angemeldet werden soll. Dann passt man nochmal an und vielleicht klappt es.
Selbst, wenn es nicht mit der Bewilligung der Gemeinnützigkeit klappen sollte, lässt sich eine Satzung der GmbH so formulieren, dass man z.B. B corp zertifiert werden kann oder man geht direkt in Richtung purpose Unternehmen: https://purpose-economy.org/de/whats-steward-ownership/
Super! Herzlichen Dank
Welche Rechtslage gilt bei Spendenaktionen?
Hallo liebe Reflecta-Community! Ich würde gerne für einen gemeinnützigen Verein eine Spendenaktion starten, bei der unter allen Spender:innen ein Geschenk verlost wird. Ich habe jedoch gehört, dass dies unter Umständen rechtlich problematisch sein kann, da es als Gewinnspiel oder Glücksspiel gewertet werden könnte, was dann mit Auflagen, Einholen von Genehmigungen des Ordnungsamts etc. verbunden sein könnte. Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus? Vielen Dank!!
Hallo Veronica,
Glücksspiel ist keine Spende, das hat Wohlrad völlig richtig klargestellt. Hier ein Beitrag der schon etwas älter ist, aber die Rechtslage gut klärt: https://old.ngo-dialog.de/index.php/newsletter-artikel-lesen/items/praxis-05-2016.html und hier noch was aktuelleres von Rechtsexperten: https://vereine-stiftungen.de/podcasts/lotterien-und-tombolen-rechtlicher-rahmen-fuer-die-durchfhrung-im-verein-podcast
Viele Grüße
Matthias
Vielen Dank für deine Antwort, Matthias! Das hat mir schon etwas weitergeholfen. Ich werde mich dann wohl oder übel beim Ordnungsamt erkundigen müssen :)
Viele Grüße, Veronica
Hi Veronica,
das ist tatsächlich problematisch. Nicht nur wegen des möglihen Glückspiels Charakters, sondern auch, weil für Spenden keine Gegenleistungen erbracht werden dürfen. Spenden sind freiwillig uns selbstlos.
Daher ganz einfach: wer spendet, kriegt nix. Sonst wäre es keine Spende.
Viele Grüße,
Wohlrad
Hallo Wohlrad, grundsätzlich hast du Recht, aber es gibt viele Ausnahmen. Auf jeden Fall kann ich die Spendenaktion nicht "einfach so" durchführen, sondern brauche eine Genehmigung und ggf. rechtliche Beratung. Danke für deine Antwort und noch eine schöne Woche!
Hat jemand Erfahrung mit gemeinnützigen Projekten?
Hallo ihr Lieben,
Ich starte bald mein gemeinnütziges Projekt in meiner Heimat Gazastreifen und suche nach Raten von der Community hier.
Im Anhang finden Sie die Beschreibung des Projekts.
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
Liebe Grüße,
Hazem
Bitcoin und Co.
Hilfe/Unterstützung in Sachen Bitcoin und Co. gesucht. Als gemeinnütziger Verein wollen wir Kryptospenden annehmen. Wer kann uns etwas Unterstützung geben mit seinem KnowHow was die Abläufe, Registrierung, Umtausch etc. betrifft.
Hallo Carsten, das ist nicht ganz unkompliziert. Ich kenne aktuell nur das Spendenformular von fundraisingbox, was das kann. Kannst auch mal hier im Fundraiser-Magazin vorbeischauen. Ist aber schon etwas älter. Einen Artikel von 2020 findest Du hier.
Viele Grüße
Matthias Daberstiel
Steuerkanzlei für NGO gesucht!
Liebe Community
Wir suchen eine Kanzlei die auf Gemeinnützigkeit spezialisiert ist.
Kennst Du eventuell eine passende Kanzlei? Wir freuen uns über jeden Tipp :)
Viele Grüße,
Nicola
Hallo Nicola, hier findest du bereits Postings zu deiner Frage und hoffentlich auch die richtigen Antworten und Tipps :)
VG, Simon
Hallo Simon,
prima, vielen lieben Dank!
VG, Nicola
Unterstützer*innen für gemeinnütziges Projekt im Rahmen der Landtagswahlen in NRW gesucht
Nach einem erfolgreichen Projekt für die Bundestagswahl im September’21, baut “+me” nun ein Team für die kommenden Landtagswahlen in NRW auf.
“+me” ist ein gemeinnütziges Projekt von Schüler*innen und Student*innen, welche eine App für direkte Kommunikation zwischen Bürger*innen und Parteien entwickelt hat.
+me ist ein Angebot an alle, die neue digitale Wege demokratischen Austausches testen und gemeinsam mit uns verbessern möchten.
Falls du 5-10h die Woche Lust hast, Barrieren abzubauen und politische Teilhabe für mehr Menschen zugänglicher zu machen, schau dir doch mal unsere Teams (www.plus-me.de/jobs) an und melde dich gerne bei Ella ([email protected]) oder mir ([email protected]).
+me ist die App zur Bundestagswahl 2021. Ihr fragt - Parteien antworten. Bevor ihr die Antworten ansehen könnt, müsst ihr sie aber bewerten. So wisst ih...
Wie kann man Beschreibung für ein gemeinnütziges Projekt bestens schrieben?
Hallo liebe Impact-Maker*innen - für unseren gemeinnützigen Verein #weciety e.V. suchen wir noch nach einer Steuerberatung im Raum Hamburg, die mit gemeinnützigen Vereinen vertraut ist und noch Kapazitäten hat - habt ihr Vorschläge für uns?🌿🖤
Juristische Unterstützung gesucht für Klimaklage vor BVG bzw. EuGH
Für eine evtl. Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof benötigen wir juristische Unterstützung zur Einschätzung der Realisierbarkeit zur Durchsetzung einer konkreten Anwendung eines bestimmten klimapolitischen Instruments - nämlich der Verlagerung des Emissionshandels auf die persönliche Ebene mittels einer komplementären Kohlenstoffressourcenwährung.
Wir erkennen mit großer Sorge den Teufelskreis, dass es Politik nicht richten kann, die Industrie nicht richten will, und wir Verbraucher uns vor einer unlösbaren Aufgabe sehen, aufgrund der Größe des Problems und fehlender klimafreundlicher Konsum- und Mobilitätsalternativen in realistischer Größenordnung. Denn die Emissionen steigen von Jahr zu Jahr und waren noch nie so hoch wie heute. Wer es wissen will, der weiß es, dass die gegenwärtigen Maßnahmen der Regierung(en) den Karren an die Wand fahren werden - trotz mantraartiger Bekundungen, wir seien auf einem guten Weg. Das sind wir definitiv nicht, wie einschlägige Institute und viele Wissenschaftler immer wieder warnen (siehe beigefügte Grafik).
Wie auch immer, wir wollen der "Arbeitsverweigerung" der Politik nicht länger tatenlos zusehen. Wir sind davon überzeugt, dass es die angewandten Werkzeuge unmöglich schaffen können, uns auf einen auch nur halbwegs akzeptablen Weg zu bringen. Und wir sind überzeugt, dass persönliche Emissionsbudgets mittels einer komplementären Kohlenstoff-Ressourcenwährung die Lösung ist, die dies vermag, und dies zudem noch deutlich gerechter.
Deshalb wollen wir die Anwendung dieses Modells einklagen. Dazu brauchen wir Leute, die was von unserem Rechtssystem (idealerweise auch auf europäischer Ebene) verstehen, und uns dabei helfen den ECO durchzusetzen. Wir brauchen Leute die uns sagen können, ob es überhaupt realistisch ist als NGO bzw. als zwei Privatpersonen ein derart dickes Brett zu bohren, und was die ersten Schritte wären. Wir brauchen einfach rechtskundige Mitstreiter, die das Fiasko mit ähnlich großer Sorge betrachten wie wir, und bereit wären uns pro bono auf diesem Weg zu begleiten.
Gerade weil uns bewusst ist, welche enormen Kosten mit solch einer Klage verbunden sind, bräuchten wir erstmal eine kostenfreie Einschätzung, ob unser Vorhaben denn überhaupt realistisch ist. Schließlich wäre unsere Klage ein Novum, da bisher stets nur auf die Einhaltung eines bestimmten Klimaziels geklagt wurde, jedoch noch nie auf die Anwendung einer bestimmten Maßnahme. Es müsste also erstmal erörtert werden, ob man die Einführung der Klimawährung ECO einklagen könnte, auf der Basis, dass dies ein politisches Instrument ist, dass die Einhaltung eines festgelegten Emissionsminderungsziels garantiert.
Jens & Angela Hanson
Gründer der gemeinnützigen Klimaschutz NGO SaveClimate.Earth
Wer kennt sich mit einer gemeinnützigen GmbH/UG aus?
Liebe Community,
ich bin auf der Suche nach Unterstützung bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH.
Ich habe ein paar Fragen zur grundsätzlichen Eignung der Gesellschaftsform und suche eine professionelle Begleitung für rechtliche und steuerrechtliche Fragen im Prozess der Gründung und darüber hinaus.
Kann mir jemand weiterhelfen oder hat selbst Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Niklas
Schön, dass ChatGPT nun auch SEND kennt! :-)
Du kannst dich bei Fragen gerne an mich wenden, Niklas. Habe zahlreiche Gründungen im sozialunternehmerischen Bereich begleitet. LG
Auf jeden Fall würde ich andere gUG / gGmbHs in deiner Nähe (Impressumssuche über Suchmaschine) nach guten Kontakten fragen! Das hatte mir auch geholfen, da ich zuerst an ein Notariat gelandet bin, was mir zugesichert hat sich mit gemeinnützigen Gründungen auszukennen bis das Finanzamt sich gemeldet hat und gemeint hat, dass die vorgeschlagenen Gesellschaftsverträge absolute Mumpitz wären. Du kannst übrigens auch die Gesellschaftsverträge zur Prüfung vorab an das zuständige Finanzamt schicken und die geben dir Rückmeldung ob es bei den zugesandten Formulierungen irgendwelche Probleme gäbe.
Weil hier auch Paritätische Wohlfahrtsverband erwähnt worden ist: Zumindest im Raum Köln wurde mir davon stark abgeraten von mehreren unterschiedlichen Vereinen, dass das eher um Geldeinnahmen geht als tatsächliche Unterstützung.
Allgemein würde ich bei vielen Verbänden aufpassen, da sie vor allem für erstmal kleine Gründungen sehr viel Geld verlangen im Vergleich dazu, was du am Ende brauchst.
Zumal auf der Seite des Bundesverband deutscher Stiftungen eindeutig steht, dass die Mitgliedern nur rechtliche Beratung bei stiftungsrelevanten Themen geben, wozu gUGs und gGmbHs nicht dazu gehören...
Vielen Dank, Sara!
Kannst du helfen?
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Hallo Lisa,
Auslandsspenden können (nur) unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt in der deutschen Steuererklärung anerkannt werden.
Eine Spende kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Empfänger nach seiner Satzung oder seinem Stiftungsgeschäft und aufgrund seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Im Fall einer Auslandsspende habe der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Als Nachweis geeignet sind dabei u.a. die Satzung, der Tätigkeitsbericht oder Aufzeichnungen über Vereinnahmung und die Verwendung der Spendengelder. Wenn entsprechende Nachweise nicht vorliegen, kann die Spende nicht steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Dass vergleichbare Organisationen im Inland als gemeinnützig anerkannt seien, reicht für den Spendenabzug nicht aus
Voraussetzung für den Spendenabzug in Deutschland ist die Vorlage von Unterlagen, die eine genaue Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins oder der Stiftung ermöglichen (ggf. übersetzt, in deutscher Sprache!). Diese Dokumentenvorlage hat durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet diese Unterlagen auf dem Amtswege zu beschaffen. Als geeignete Unterlage kommt z.B. der Tätigkeits- oder Rechenschaftsbericht in Frage, der durch die Stiftung oder den Verein bei der jeweils zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörde eingereicht wurde. Die gute Nachricht: Eine Spendenbescheinigung nach deutschem Muster ist allerdings nicht erforderlich, da dies von ausländischen Vereinigungen nicht verlangt werden kann.
GLG, Carsten
Hey Lisa, alles klar. Aber: NIEmals als „Schenkung“ benennen. Davon abgesehen, dass formal, meinem Verständnis nach, keine echte Schenkung gewollt ist, befürchte ich Irritationen, wenn es so benannt wird.
Hier ist jetzt wirklich nochmal zu unterscheiden: erhält der Partner vor Ort finanzielle Mittel, mit voller Verfügungsmacht oder setzt er/sie vor Ort ein Projekt um und rechnet Euch ggü, ab. Sollte der Partner nicht nur „Erfüllungsgehilfe“ vor Ort sein, kommt es weniger darauf an, wofür er das Geld konkret einsetzt, als wir die Organisation nach dt. Recht einzuordnen ist.
Gruß, Carsten
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden! ;)