Welche Rechtslage gilt bei Spendenaktionen?
Hallo liebe Reflecta-Community! Ich würde gerne für einen gemeinnützigen Verein eine Spendenaktion starten, bei der unter allen Spender:innen ein Geschenk verlost wird. Ich habe jedoch gehört, dass dies unter Umständen rechtlich problematisch sein kann, da es als Gewinnspiel oder Glücksspiel gewertet werden könnte, was dann mit Auflagen, Einholen von Genehmigungen des Ordnungsamts etc. verbunden sein könnte. Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus? Vielen Dank!!
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Hallo Veronica,
Glücksspiel ist keine Spende, das hat Wohlrad völlig richtig klargestellt. Hier ein Beitrag der schon etwas älter ist, aber die Rechtslage gut klärt: https://old.ngo-dialog.de/index.php/newsletter-artikel-lesen/items/praxis-05-2016.html und hier noch was aktuelleres von Rechtsexperten: https://vereine-stiftungen.de/podcasts/lotterien-und-tombolen-rechtlicher-rahmen-fuer-die-durchfhrung-im-verein-podcast
Viele Grüße
Matthias
Vielen Dank für deine Antwort, Matthias! Das hat mir schon etwas weitergeholfen. Ich werde mich dann wohl oder übel beim Ordnungsamt erkundigen müssen :)
Viele Grüße, Veronica
Hi Veronica,
das ist tatsächlich problematisch. Nicht nur wegen des möglihen Glückspiels Charakters, sondern auch, weil für Spenden keine Gegenleistungen erbracht werden dürfen. Spenden sind freiwillig uns selbstlos.
Daher ganz einfach: wer spendet, kriegt nix. Sonst wäre es keine Spende.
Viele Grüße,
Wohlrad
Hallo Wohlrad, grundsätzlich hast du Recht, aber es gibt viele Ausnahmen. Auf jeden Fall kann ich die Spendenaktion nicht "einfach so" durchführen, sondern brauche eine Genehmigung und ggf. rechtliche Beratung. Danke für deine Antwort und noch eine schöne Woche!