Vegane*r WordPress-Designer*in für Pro-Bono-Projekt gesucht — englischsprachig
Wir bei From Scratch Communications haben ein Vegan Cattle Sanctuary auf der schottischen Insel Skye pro Bono unterstützt: Ich habe 3 URLs der Website auf UX und Conversion geprüft, Julia hat eine SEO-Strategie erstellt.
Die Ergebnisse lassen sich ohne Design-Unterstützung leider nicht umsetzen. Wir bräuchten Hilfe in technischer SEO, bei der Verringerung der Ladezeiten und beim "Aufräumen" von Inhalten. Dazu können wir dich briefen, und unsere Audio-Dokumente stehen dir natürlich zur Verfügung.
Wenn du Lust hast, deine Skills einem Tierschutz-Nonprofit zu schenken, melde dich gerne bei mir. Ich kann dann den Kontakt zu Lynn, der Gründerin, herstellen. Nur wenn es bei euch beiden klickt, macht eine Zusammenarbeit Sinn.
Den Zeitplan könnt ihr dann individuell arrangieren.
https://lotusheartsanctuary.com
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Wenn das scharf rüberkam, entschuldige ich mich, das war nicht so gemeint. Auch würde ich niemals irgendjemanden wegen solchen Gründen abmahnen, das galt nur als gutgemeinte Warnung, dass sowas leider immer wieder vorkommt und Schaden anrichtet, wo er nicht angerichtet werden sollte.
Ich finde es schön, dass ihr euch für das einsetzt, wofür ihr euch einsetzt und ich kann persönlich auch nachvollziehen, dass ihr gleichgesinnte Menschen am liebsten in euer Projekt integriert.
Ich bin auch kein Jurist, also kann ich das abschließend nicht beurteilen. Prinzipiell bin ich nur der Meinung, dass man solche Eventualitäten zumindest zuvor abklärt, damit keine bösen Überraschungen auf einen warten.
In diesem Sinne, wünsche ich euch alles Beste! ✌🏻
Meines Wissens ist es nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz illegal, eine Ausschreibung aus Gründen der Weltanschauung zu beschränken. Ich glaube nicht, dass es eine Ausnahme für pro Bono-Ausschreibungen gibt. Wenn ihr euch nicht dem Risiko einer Abmahnung aussetzen wollt, solltet ihr das überdenken oder euch zumindest von einem Juristen beraten lassen.
Viel Erfolg dennoch!
Timo, ich finde deinen Kommentar unerwartet scharf formuliert. Bist du sicher, dass es nötig ist, mir direkt mit einer Abmahnung zu drohen?
Die Leiterin des Sanctuary möchte am liebsten mit jemandem arbeiten, der oder die die vegane Welt aus eigener Erfahrung kennt.
Ich schreibe hier nichts aus, sondern bitte um Unterstützung für jemanden, der wir gratis geholfen haben.
Darüber hinaus bin ich mir gar nicht sicher, ob Veganismus als Weltanschauung gilt. Wenn ja, kann ich mich auf §9 AGG berufen:
"§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt."
Die Auftraggebende sitzt ja in Großbritannien — bei freiwilliger Arbeit wäre also zu klären, inwiefern das AGG in diesem Fall überhaupt greift.