
Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen 2021
Hier eine Info des Hessischen Sozialministeriums, die vielleicht für einige hier interessant sein könnte. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 3000 € verbunden.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr sollen wieder 3 hessische Betriebe für ihr besonderes Engagement mit dem hessischen Landespreis für beispielhafte Beschäftigte ausgezeichnet werden.
Ich darf Sie daher auch für den Landespreis 2021 wieder um Ihre Unterstützung für die Vorschläge bis zum 30.04. bitten.
Bitte mobilisieren Sie Ihre Verteiler und Netzwerke und tragen Sie so mit Ihrem Einsatz dazu bei, dass sich wieder viele Betriebe mit aussagekräftigen Bewerbungen und vorbildlichem Engagement bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz bewerben und in die Auswahl der Kandidaten für die Landespreis-Auszeichnung gelangen können.
Es hat sich bewährt, dass Sie Ihre Vorschläge unmittelbar an das Funktionspostfach des Landespreises ([email protected]) richten, daher bitte ich Sie, so auch dieses Jahr zu verfahren. Nutzen Sie hierfür einfach das beigefügte Vorschlagsformular (bitte je Vorschlag ein eigenes Formular verwenden, danke).
Vom Bewerbungsverfahren zum Landespreis für beispielhafte Beschäftigung ausgeschlossen sind Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sowie Dienststellen des öffentlichen Rechts. Das Nähere können Sie den Leitsätzen entnehmen.
Die Verleihung des Landespreises wird am 15.12.2021 durch Herrn Staatsminister Klose erfolgen. Merken Sie sich bitte schon heute diesen Termin vor. Sie sind herzlich eingeladen.
Vielen Dank für Ihre gewohnt gute Unterstützung auch in 2021 und beste Grüße aus Wiesbaden
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Matthé
Referent
Referat IV 1
Soziales Entschädigungsrecht, Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: + 49 (611) 3219 3212
Telefax: + 49 (611) 32 7193212
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hsm.hessen.de"
http://www.hsm.hessen.de
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