Zneiva Yrujnyq
stellt eine Frage · vor mehr als 4 Jahren

Ist es datenschutztechnisch bedenklich, wenn usernames von z.Bsp. Youtube gespeichert werden?

Ich will Hatespeech und Fakenews im Internet bekämpfen. 

Themen: Apps · Recht & Steuer
Gelöschtes Mitglied · vor mehr als 4 Jahren
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

Moin Marvin, 

ich bin zwar auch kein Anwalt, aber dennoch:


Bevor wir uns hier mit Paragraphen beschäftigten, müssen wir erstmal klären ob die Usernamen überhaupt datenschutzrechtlich relevant sind. Die DSGVO schützt einzig und allein personenbezogene Daten.

Ist jetzt aber ein Username ein personenbezogenes Datum?

Wäre mein Username "Pumuckl24" und würde ich auch in meinem Profil keinerlei Hinweise auf meine Identität hinterlegen, dann wäre das mit Sicherheit für dich kein personenbezogenes Datum und du könntest aus meiner datenschutzrechtlichen Sicht durchaus den Namen in einer Datenbank erfassen.

Lautet mein Username aber "Michael Behrens, Falkenstein" kann die Beurteilung aber anders aussehen. Denn es dürfte nicht allzu schwer sein mit dieser Information meine wahre Identität herauszufinden.


Sollte der Username als personenbezogenes Datum behandelt werden müssen greift die DSGVO. Hier benötigst du für die Verarbeitung zunächst eine Rechtsgrundlage. Diese kann m.E. in diesem Fall nur Art. 6 Abs. 1 lit f) - die Interessenabwägung sein. ( Lit e) wie von Simon vorgeschlagen geht nicht, weil du keine öffentliche Stelle bist und auch nicht von einer solchen dazu beauftragt bist.)

D.h. dann, dass du im Zweifelsfall darlegen musst, warum dein Interesse zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten größer ist, als das Interesse des Betroffenen. Das könnte schwierig werden - aber ein erfolgreicher Widerspruch erlaubt dir die bis dahin gespeicherten Daten weiterhin zu verwenden.

Allerdings musst du im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten die betroffene Person über diese Verarbeitung informieren. Das macht einen Recht großen Aufwand ...


Aber, wie Simon auch schon richtig angemerkt hat, sehe ich größere Schwierigkeiten in Bezug darauf, ob du damit nicht gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt...


Fvzba Senamra · vor mehr als 4 Jahren

DISCLAIMER: Bitte Frage hierzu einen echten Datenschutz-Anwalt.

Ich habe es versucht im Kopf mit einem Web Crawler zu vergleichen. Dieser greift ja auch nur auf öffentlich zugängliche Daten zu und legt sie ab. Ist ein youtube oder twitter Name darin enthalten, wird dieser ja auch gespeichert. Vielleicht hilft der Ansatz um an mehr Informationen zu kommen. 


Aber Achtung:

Es könnte sein, dass natürlich die Plattformen selbst gegen dich vorgehen möchten, wenn sie merken, dass du eine Datenbank mit ihren Benutzern aufbaust. Dies haben sie ja vielleicht in ihren Nutzungsbedingungen ausgeschlossen und gehen dann massiv gegen dich vor.


Wie eine sichere Antwort erhalten? 

Ich hoffe ein Anwalt mit Datenschutz-background kann uns hier eine sichere Antwort geben und wenn du den Plan wirklich verfolgen möchtest würde ich einen Stundensatz investieren. Dann hast du eine schriftliche Bestätigung. Vorher wäre es wichtig genau zusammenzuschreiben welche DB Einträge du machst.


Gelöschtes Mitglied · vor mehr als 4 Jahren

Hallo Simon,

Kannst du bitte deine Verweise auf das BDSG löschen? 

Du beziehst dich hier auf das BDSG älter Fassung, das so schön seit 2 Jahren nicht mehr gilt.


Btw: Bis auf wenige Ausnahmen ist das BDSG so ziemlich irrelevant für Unternehmen... Alles wesentliche ist in der DSGVO geregelt...

Fvzba Senamra · vor mehr als 4 Jahren

Perfekt Michael, genau auf so jemand habe ich gewartet :) Danke für den Hinweis. Ich habe meine Infos rausgenommen. Deine Antwort ist auf jeden Fall sehr viel gehaltvoller. Marvin Lehwald bitte nimm doch das "Beste Antwort" aus meinem Kommentar raus. 

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