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Ab sofort ist der Antrag auf Überbrückungsbeihilfe möglich

Diesmal sind im Unterschied zur Soforthilfe auch die Solo-Selbständigen begünstigt.

Zugangsvoraussetzung ist ein erheblicher Umsatzrückgang aufgrund Corona (Monate 04.2020-05.2020 im Vergleich zu 04.2019-05.2019).


Begünstigt sind die Monate 06.2020-08.2020


Weitere Informationen für Sie kompakt: https://posts.gle/Ze2B7


Antrag diesmal nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die für den korrekten Antrag haften. Die Kosten hierfür werden mit der Überbrückungshilfe ausgezahlt, sind also im Ergebnis für Sie neutral. Mein Stundensatz für Antragstellung und Finanzbuchhaltung ist 65 € zzgl. 16% USt.

Reizen Sie bitte die Ihre Antragsfrist bis zum 31.08.2020 nicht bis zum letzten Tag aus, da von umsichtigen Steuerberatern etliche Informationen nachgefordert werden müssen, damit deren Haftung für die Antragstellung beherrschbar bleibt. Für mich ist z.B. Voraussetzung eine aktuelle und lückenlose Finanzbuchhaltung, die ggf. erst beigebucht werden muss. Da ich eine Aufarbeitung der Finanzbuchhaltung innerhalb von 10 Tagen garantiere (egal welcher Umfang), ist meine eigene Deadline der 21.08.2020.

Die Checkliste finden Sie hier: https://posts.gle/57hzq


Beste Grüße
Joseph Gaßner


http://www.gj.tax

https://posts.gle/Ze2B7

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